GOÄ-Ziffer 4080: 5-Hydroxyindolessigsäure (5-HIES), Farbreaktion und visuell…

5-Hydroxyindolessigsäure (5-HIES), Farbreaktion und visuell, qualitativ

Die GOÄ-Ziffer 4080 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „5-Hydroxyindolessigsäure (5-HIES), Farbreaktion und visuell, qualitativ“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatz1,15-fach8,04 €
Höchstsatz1,3-fach9,09 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4080

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4080?

Die GOÄ-Ziffer 4080 steht für „5-Hydroxyindolessigsäure (5-HIES), Farbreaktion und visuell, qualitativ“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4080?

Die GOÄ-Ziffer 4080 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4080 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4080?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4080 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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