GOÄ-Ziffer 4112: Pentagastrintest (Sechsmalige Bestimmung von Calcitonin)

Pentagastrintest (Sechsmalige Bestimmung von Calcitonin)

Die GOÄ-Ziffer 4112 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Pentagastrintest (Sechsmalige Bestimmung von Calcitonin)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 2880 Punkten bewertet; das entspricht 167,87 € beim einfachen und 193,05 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Gebühren und Steigerungssatz

2880 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach167,87 €
Regelhöchstsatz1,15-fach193,05 €
Höchstsatz1,3-fach218,23 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4112

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4112?

Die GOÄ-Ziffer 4112 steht für „Pentagastrintest (Sechsmalige Bestimmung von Calcitonin)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4112?

Die GOÄ-Ziffer 4112 ist mit 2880 Punkten bewertet; das entspricht 167,87 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4112 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 193,05 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4112?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4112 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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