GOÄ-Ziffer 4117: TRH-Test (Zweimalige Bestimmung von TSH)
TRH-Test (Zweimalige Bestimmung von TSH)
Die GOÄ-Ziffer 4117 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „TRH-Test (Zweimalige Bestimmung von TSH)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen und 33,51 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 29,14 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 33,51 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 37,88 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4117
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4117?
Die GOÄ-Ziffer 4117 steht für „TRH-Test (Zweimalige Bestimmung von TSH)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4117?
Die GOÄ-Ziffer 4117 ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4117 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 33,51 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4117?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4117 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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