GOÄ-Ziffer 4124: Porphobilinogen (PBG), photometrisch und…
Porphobilinogen (PBG), photometrisch und säulenchromatographisch
Die GOÄ-Ziffer 4124 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Porphobilinogen (PBG), photometrisch und säulenchromatographisch“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen und 38,20 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 33,22 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 38,20 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 43,19 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4124
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4124?
Die GOÄ-Ziffer 4124 steht für „Porphobilinogen (PBG), photometrisch und säulenchromatographisch“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4124?
Die GOÄ-Ziffer 4124 ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4124 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 38,20 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4124?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4124 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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