GOÄ-Ziffer 4131: Kupfer im Serum oder Plasma
Kupfer im Serum oder Plasma
Die GOÄ-Ziffer 4131 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kupfer im Serum oder Plasma“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 40 Punkten bewertet; das entspricht 2,33 € beim einfachen und 2,68 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst die quantitative Bestimmung des Spurenelements Kupfer im Serum oder Plasma des Patienten. Angewendet wird sie insbesondere bei differentialdiagnostischer Abklaerung von Kupferstoffwechselstoerungen, etwa beim Verdacht auf Morbus Wilson (hepatolentikulaere Degeneration) mit typischerweise erniedrigten Werten, oder bei Verdacht auf Kupfermangel im Rahmen chronischer Ernaehrungsstoerungen, malabsorptiver Erkrankungen oder langfristiger parenteraler Ernaehrung. Die Messung erfolgt laboranalytisch aus venoesem Blut und liefert einen Momentanwert der Kupferkonzentration, der in Zusammenschau mit weiteren Parametern des Kupferstoffwechsels beurteilt wird. Eine Angabe zur Analysemethode enthaelt die Legende nicht; sie ist damit methodenoffen abrechenbar, sofern eine quantitative Serum- oder Plasmabestimmung vorliegt. Abzugrenzen ist sie von der Kupferbestimmung im Urin (Nummer 4132), die die renale Ausscheidung erfasst.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 2,33 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 2,68 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 3,03 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4131
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4131?
Die GOÄ-Ziffer 4131 steht für „Kupfer im Serum oder Plasma“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4131?
Die GOÄ-Ziffer 4131 ist mit 40 Punkten bewertet; das entspricht 2,33 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4131 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 2,68 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4131?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4131 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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