GOÄ-Ziffer 4135: Zink, Atomabsorption

Zink, Atomabsorption

Die GOÄ-Ziffer 4135 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zink, Atomabsorption“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 90 Punkten bewertet; das entspricht 5,25 € beim einfachen und 6,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird die Bestimmung von Zink im Serum oder Plasma mittels Atomabsorptionsspektrometrie. Angewendet wird die Ziffer bei klinischem Verdacht auf Zinkmangel, der sich unter anderem durch Wundheilungsstoerungen, Haarausfall, Hautveraenderungen, Geschmacks- und Geruchsstoerungen oder Immunschwaeche aeussern kann, sowie im Rahmen der Kontrolle einer Zinksubstitution, etwa bei chronischen Lebererkrankungen, Malabsorptionssyndromen oder langfristiger parenteraler Ernaehrung. Auch zur Abklaerung unspezifischer Mangelsymptome im Rahmen einer erweiterten Spurenelementdiagnostik kann sie herangezogen werden. Anders als bei Mangan und Selen benennt die Legende hier keine flammenlose Technik ausdruecklich, sodass die reguelaere Atomabsorptionsspektrometrie als Methode zugrunde liegt. Die Bestimmung liefert einen quantitativen Wert, der in Zusammenschau mit dem klinischen Bild und gegebenenfalls weiteren Spurenelementen beurteilt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

90 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach5,25 €
Regelhöchstsatz1,15-fach6,04 €
Höchstsatz1,3-fach6,83 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4135

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4135?

Die GOÄ-Ziffer 4135 steht für „Zink, Atomabsorption“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4135?

Die GOÄ-Ziffer 4135 ist mit 90 Punkten bewertet; das entspricht 5,25 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4135 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 6,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4135?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4135 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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