GOÄ-Ziffer 4241: Leptospiren
Leptospiren
Die GOÄ-Ziffer 4241 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Leptospiren“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen und 15,42 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4241 erfasst den Nachweis agglutinierender Antikörper gegen Leptospiren und wird eingesetzt, wenn mittels Agglutinationsreaktion der Verdacht auf eine Leptospirose (Morbus Weil) serologisch bestätigt werden soll, etwa nach Kontakt mit kontaminiertem Wasser oder Rattenurin. Sie stellt gegenüber der unter Nummer 4225 geführten, der Sammelposition um Nummer 4214 zugeordneten Bestimmung ein methodisch eigenständiges Verfahren dar und kann je nach Verfügbarkeit und klinischer Fragestellung alternativ oder ergänzend herangezogen werden. Amtlich ist Nummer 4241 als Teil einer Sammelposition mit Nummer 4233 bewertet, teilt sich also mit dieser eine gemeinsame Punktzahl bzw. Gebühr und wird nicht zusätzlich in voller Höhe neben 4233 abgerechnet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 13,41 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 15,42 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 17,43 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4233).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4238 – Campylobacter
- GOÄ 4239 – Francisellen
- GOÄ 4240 – Legionellen bis zu zwei Typen, je Typ
- GOÄ 4242 – Listerien, je Typ
- GOÄ 4243 – Rickettsien
- GOÄ 4244 – Salmonellen-H-Antigene, bis zu zwei Antigenen, je Antigen
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4241
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4241?
Die GOÄ-Ziffer 4241 steht für „Leptospiren“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4241?
Die GOÄ-Ziffer 4241 ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4241 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 15,42 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4241?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.