GOÄ-Ziffer 4264: Borrelia burgdorferi
Borrelia burgdorferi
Die GOÄ-Ziffer 4264 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Borrelia burgdorferi“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4264 bezeichnet, ebenso wie Nummer 4252, den serologischen Nachweis von Antikörpern gegen Borrelia burgdorferi und kommt bei klinischem Verdacht auf eine Lyme-Borreliose zur Anwendung, etwa nach Zeckenstich mit Erythema migrans oder bei Gelenk- beziehungsweise neurologischen Beschwerden ungeklärter Ursache. Die Ziffer steht innerhalb einer eigenen Gruppe serologischer Untersuchungen und wird, anders als 4252, mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4260 bewertet, da sie methodisch dieser Sammelposition zugeordnet ist. In der Praxis wird sie herangezogen, wenn im Rahmen derselben diagnostischen Abklärung eine dieser Gruppe zugehörige Untersuchungsmethode zum Einsatz kommt. Die Abgrenzung zu den übrigen Erregern der Gruppe ergibt sich ausschließlich aus dem untersuchten Antigen, nicht aus der Bewertung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 29,73 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 34,19 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 38,65 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4260).
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4264
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4264?
Die GOÄ-Ziffer 4264 steht für „Borrelia burgdorferi“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4264?
Die GOÄ-Ziffer 4264 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4264 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4264?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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