GOÄ-Ziffer 4268: Mycoplasma pneumoniae
Mycoplasma pneumoniae
Die GOÄ-Ziffer 4268 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Mycoplasma pneumoniae“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4268 erfasst, wie bereits Nummer 4257, den serologischen Nachweis von Antikörpern gegen Mycoplasma pneumoniae und wird bei Verdacht auf eine durch diesen Erreger bedingte atypische Pneumonie angewendet, insbesondere bei anhaltendem Reizhusten ohne eindeutigen Auskultationsbefund. Die Ziffer gehört zu einer eigenen Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4260 bewertet, da der methodische Aufwand dieser Gruppe zugeordnet ist. Angewendet wird sie, wenn die serologische Abklärung im Rahmen der zugehörigen Untersuchungsreihe erfolgt. Die Abgrenzung zu den übrigen in dieser Zeile gelisteten Positionen ergibt sich ausschließlich aus dem untersuchten Erreger, während Testprinzip und Vergütung innerhalb der Gruppe gleich bleiben.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 29,73 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 34,19 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 38,65 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4260).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4265 – Chlamydia trachomatis
- GOÄ 4266 – Coxiella burneti
- GOÄ 4267 – Legionella pneumophila
- GOÄ 4269 – Rickettsien
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4268
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4268?
Die GOÄ-Ziffer 4268 steht für „Mycoplasma pneumoniae“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4268?
Die GOÄ-Ziffer 4268 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4268 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4268?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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