GOÄ-Ziffer 4279: Gonokokken
Gonokokken
Die GOÄ-Ziffer 4279 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gonokokken“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4279 erfasst den serologischen Antikörpernachweis gegen Gonokokken. Sie wird angewendet, wenn bei Verdacht auf eine Gonorrhoe, insbesondere bei chronischen oder komplizierten Verlaufsformen mit negativem direktem Erregernachweis, eine serologische Abklärung erfolgen soll, da der direkte kulturelle oder molekularbiologische Nachweis in solchen Fällen nicht immer möglich ist. Die Ziffer bildet die gezielte Untersuchung des Serums auf spezifische Antikörper gegen diesen Erreger ab. Abrechnungstechnisch gehört 4279 zu einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4273 bewertet, da der methodische Aufwand dem der übrigen Positionen dieser Gruppe entspricht. Die Abgrenzung zu den anderen gelisteten Erregern erfolgt ausschließlich über das untersuchte Antigen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4273).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4276 – Chlamydia psittaci (Ornithosegruppe)
- GOÄ 4277 – Chlamydia trachomatis
- GOÄ 4278 – Coxiella burneti
- GOÄ 4280 – Leptospiren
- GOÄ 4281 – Listerien
- GOÄ 4282 – Mycoplasma pneumoniae
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4279
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4279?
Die GOÄ-Ziffer 4279 steht für „Gonokokken“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4279?
Die GOÄ-Ziffer 4279 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4279 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4279?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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