GOÄ-Ziffer 4293: Streptolysin, Immundiffusion oder ähnliche…

Streptolysin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden

Die GOÄ-Ziffer 4293 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Streptolysin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen und 12,06 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die Bestimmung von Antikörpern gegen Streptolysin O mittels Immundiffusion oder methodisch vergleichbarer Verfahren. Sie kommt zur Anwendung, wenn nach einer Streptokokkeninfektion, insbesondere einer Tonsillopharyngitis, der Verdacht auf eine poststreptokokkenbedingte Folgeerkrankung wie rheumatisches Fieber oder eine akute Glomerulonephritis serologisch untermauert werden soll. Der Nachweis beziehungsweise Titeranstieg der Antikörper stützt den ursächlichen Zusammenhang mit einer vorausgegangenen Infektion, auch wenn der Erreger selbst nicht mehr nachweisbar ist. Die Ziffer bildet die qualitative beziehungsweise semiquantitative Immundiffusionsmethode ab und ist damit von der unter Nummer 4294 erfassten Hämolysehemmungsmethode zu unterscheiden, die denselben Antikörper mit einer anderen, quantitativeren Testtechnik bestimmt.

Gebühren und Steigerungssatz

180 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach10,49 €
Regelhöchstsatz1,15-fach12,06 €
Höchstsatz1,3-fach13,64 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4293

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4293?

Die GOÄ-Ziffer 4293 steht für „Streptolysin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4293?

Die GOÄ-Ziffer 4293 ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4293 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 12,06 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4293?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4293 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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