GOÄ-Ziffer 4306: Röteln-Virus 4307 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem…

Röteln-Virus 4307 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben

Die GOÄ-Ziffer 4306 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Röteln-Virus 4307 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen und 16,09 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst den serologischen Antikörpernachweis gegen das Röteln-Virus. Sie wird angewendet, wenn die Immunität gegen Röteln geprüft werden soll, insbesondere bei Schwangeren oder im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge, sowie bei Verdacht auf eine akute Rötelninfektion mit typischem Exanthem oder bei Kontakt zu einem Rötelnfall in der Schwangerschaft, um eine embryopathische Gefährdung abzuklären. Für methodisch vergleichbare Virusantikörperbestimmungen außerhalb der aufgeführten Einzelpositionen verlangt die zugehörige Nummer 4307, dass die untersuchten Viren konkret in der Rechnung benannt werden. Als Teil der Sammelposition wird die Röteln-Antikörperbestimmung gemeinsam mit den übrigen dort erfassten Parametern nur einmal mit einer gemeinsamen Punktzahl beziehungsweise Gebühr mit Nummer 4297 abgerechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

240 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach13,99 €
Regelhöchstsatz1,15-fach16,09 €
Höchstsatz1,3-fach18,19 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4306

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4306?

Die GOÄ-Ziffer 4306 steht für „Röteln-Virus 4307 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4306?

Die GOÄ-Ziffer 4306 ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4306 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,09 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4306?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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