GOÄ-Ziffer 431: Elektrokardioskopie im Notfall

Elektrokardioskopie im Notfall

Die GOÄ-Ziffer 431 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Elektrokardioskopie im Notfall“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (VII. Intensivmedizinische und sonstige Leistungen)). Sie ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen und 13,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 431 vergütet die Elektrokardioskopie im Notfall, also die fortlaufende, bildschirmgestützte Überwachung der Herzstromkurve in einer akuten Notfallsituation. Sie dient dazu, Herzrhythmus und Herzfrequenz eines Patienten unmittelbar und kontinuierlich zu beobachten, etwa während einer Reanimation, bei Verdacht auf lebensbedrohliche Rhythmusstörungen oder in der unmittelbaren Überwachungsphase nach einem akuten kardialen Ereignis. Im Unterschied zu einer regulären, dokumentierten Elektrokardiographie liegt der Schwerpunkt der Nummer 431 auf der reinen, meist kurzzeitigen visuellen Beobachtung des Herzrhythmus zur sofortigen Einschätzung der Situation, nicht auf einer schriftlichen Befundung. Die Leistung ist an den Notfallcharakter der Situation gebunden und findet sich im Abschnitt der Anästhesie- und Notfallleistungen.

Gebühren und Steigerungssatz

100 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach5,83 €
Regelhöchstsatz2,3-fach13,41 €
Höchstsatz3,5-fach20,41 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 431

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 431?

Die GOÄ-Ziffer 431 steht für „Elektrokardioskopie im Notfall“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 431?

Die GOÄ-Ziffer 431 ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 431 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 13,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 431?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 431 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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