GOÄ-Ziffer 4314: Epstein-Barr-Virus Early Antigen diffus

Epstein-Barr-Virus Early Antigen diffus

Die GOÄ-Ziffer 4314 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Epstein-Barr-Virus Early Antigen diffus“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen und 19,43 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird die Bestimmung von Antikörpern gegen das diffuse Frühantigen (Early Antigen diffuse) des Epstein-Barr-Virus. Diese Ziffer kommt im Rahmen der differenzierten EBV-Serologie zur Anwendung, wenn eine akute oder reaktivierte Infektion beziehungsweise eine ungewöhnlich hohe virale Aktivität weiter eingegrenzt werden soll, da Antikörper gegen das Frühantigen typischerweise in der akuten Phase auftreten und bei bestimmten Verläufen erhöht oder persistierend nachweisbar sind. Sie ergänzt die Kapsidantigen-Antikörper der Nummern 4311 bis 4313 um einen weiteren zeitlich und klinisch differenzierenden Marker der EBV-Serokonstellation. Als Teil der Sammelposition wird die Bestimmung gemeinsam mit den übrigen unter Nummer 4306 zusammengefassten Parametern nur einmal mit einer gemeinsamen Punktzahl beziehungsweise Gebühr abgerechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

290 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach16,90 €
Regelhöchstsatz1,15-fach19,43 €
Höchstsatz1,3-fach21,97 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4314

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4314?

Die GOÄ-Ziffer 4314 steht für „Epstein-Barr-Virus Early Antigen diffus“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4314?

Die GOÄ-Ziffer 4314 ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4314 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 19,43 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4314?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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