GOÄ-Ziffer 4349: HIV 1
HIV 1
Die GOÄ-Ziffer 4349 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „HIV 1“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer 4349 betrifft den serologischen Antikörpernachweis gegen HIV 1 und wird angewendet, wenn im Rahmen einer HIV-Diagnostik, etwa nach möglicher Exposition, bei entsprechendem klinischem Verdacht oder im Rahmen einer Bestätigungsdiagnostik, gezielt dieser Virustyp untersucht wird. Die Leistung umfasst ausschließlich den Nachweis von Antikörpern gegen HIV 1 und ist von der Ziffer für HIV 2, die den weltweit selteneren, vor allem in bestimmten Regionen vorkommenden zweiten HIV-Typ betrifft, klar abzugrenzen. Nach der amtlichen Bestimmung wird die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet, deren Punktzahl und Gebühr mit der Nummer 4334 identisch sind. Wird im gleichen Untersuchungsgang auf beide HIV-Typen getestet, ist jeder Typ als eigene Ziffer unter Angabe des untersuchten Parameters auf der Rechnung auszuweisen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 29,73 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 34,19 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 38,65 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4334).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4346 – Herpes simplex-Virus 1 (IgM)
- GOÄ 4347 – Herpes simplex-Virus 2 (IgG)
- GOÄ 4348 – Herpes simplex-Virus 2 (IgM)
- GOÄ 4350 – HIV 2
- GOÄ 4351 – Influenza A-Virus
- GOÄ 4352 – Influenza B-Virus
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4349
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4349?
Die GOÄ-Ziffer 4349 steht für „HIV 1“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4349?
Die GOÄ-Ziffer 4349 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4349 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4349?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.