GOÄ-Ziffer 451: Intravenöse Kurznarkose
Intravenöse Kurznarkose
Die GOÄ-Ziffer 451 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Intravenöse Kurznarkose“ (Abschnitt D. Anästhesieleistungen). Sie ist mit 121 Punkten bewertet; das entspricht 7,05 € beim einfachen und 16,21 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 451 vergütet die intravenöse Kurznarkose, also die Einleitung und Aufrechterhaltung einer kurzen Allgemeinanästhesie durch Verabreichung eines Narkosemittels über die Vene. Sie wird bei kurzen Eingriffen eingesetzt, die eine rasche Einleitung und ein ebenso rasches Abklingen der Narkosewirkung erfordern, etwa bei kleineren ambulanten Prozeduren. Im Unterschied zu Nummer 450, die auch die Rauschnarkose mittels Lachgas erfasst, ist 451 auf die intravenöse Applikation beschränkt. Von Nummer 452, der intravenösen Narkose mit mehrmaliger Verabreichung des Narkotikums, grenzt sich 451 dadurch ab, dass hier lediglich eine einmalige, kurz wirkende Gabe des Mittels erfolgt und keine wiederholte Nachdosierung zur Verlängerung der Narkose notwendig ist.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 7,05 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 16,21 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 24,68 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 450 – Rauschnarkose – auch mit Lachgas
- GOÄ 452 – Intravenöse Narkose (mehrmalige Verabreichung des Narkotikums)
- GOÄ 453 – Vollnarkose
- GOÄ 460 – Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät – auch Insufflationsnarkose…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 451
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 451?
Die GOÄ-Ziffer 451 steht für „Intravenöse Kurznarkose“ und gehört zu Abschnitt D. Anästhesieleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 451?
Die GOÄ-Ziffer 451 ist mit 121 Punkten bewertet; das entspricht 7,05 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 451 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,21 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 451?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 451 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.