GOÄ-Ziffer 4520: Beta-hämolysierende Streptokokken der Gruppe B

Beta-hämolysierende Streptokokken der Gruppe B

Die GOÄ-Ziffer 4520 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Beta-hämolysierende Streptokokken der Gruppe B“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen und 10,73 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4520 erfasst den direkten Antigennachweis von beta-hämolysierenden Streptokokken der Gruppe B und wird vor allem im Rahmen der Schwangerenvorsorge bzw. der Geburtshilfe eingesetzt, etwa beim vaginal-rektalen Screening zur Abschätzung des Risikos einer neonatalen Infektion. Die Untersuchung wird mit demselben methodischen Aufwand wie die unter Nummer 4468 beschriebene Leistung durchgeführt, weshalb die amtliche Bestimmung sie als Teil der zugehörigen Sammelposition mit gemeinsamer Punktzahl/Gebühr einordnet: der Zielkeim ist ein anderer, die Bewertung bleibt jedoch identisch. In der Praxis wird Ziffer 4520 angesetzt, sobald der Schnelltest gezielt auf Streptokokken der Gruppe B ausgerichtet ist, und ist von den benachbarten, auf andere Erreger ausgerichteten Ziffern dieser Serie allein durch den nachgewiesenen Keim zu unterscheiden.

Gebühren und Steigerungssatz

160 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach9,33 €
Regelhöchstsatz1,15-fach10,73 €
Höchstsatz1,3-fach12,13 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4520

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4520?

Die GOÄ-Ziffer 4520 steht für „Beta-hämolysierende Streptokokken der Gruppe B“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4520?

Die GOÄ-Ziffer 4520 ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4520 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 10,73 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4520?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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