GOÄ-Ziffer 4550: Identifizierung, Untersuchung anaerob angezüchteter Bakterien…
Identifizierung, Untersuchung anaerob angezüchteter Bakterien mittels erweiterte r bunter Reihe in anaerober oder mikroaerophiler Atmosphäre, je Keim
Die GOÄ-Ziffer 4550 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Identifizierung, Untersuchung anaerob angezüchteter Bakterien mittels erweiterte r bunter Reihe in anaerober oder mikroaerophiler Atmosphäre, je Keim“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 330 Punkten bewertet; das entspricht 19,23 € beim einfachen und 22,11 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 4550 vergütet die Identifizierung anaerob angezüchteter Bakterien mittels einer erweiterten bunten Reihe, durchgeführt in anaerober oder mikroaerophiler Atmosphäre, je nachgewiesenem Keim. Sie wird angesetzt, wenn ein unter Sauerstoffausschluss oder mikroaerophilen Bedingungen angezüchteter Keim mit einem umfangreichen biochemischen Reaktionspanel differenziert werden muss, was neben der eigentlichen Testdurchführung auch die aufwendigere Kultivierungs- und Inkubationstechnik unter kontrollierter Atmosphäre voraussetzt. Die Abgrenzung zu Nummer 4549 ergibt sich unmittelbar aus dem Sauerstoffanspruch des untersuchten Keims: aerobe Erreger werden nach 4549, anaerobe bzw. mikroaerophile nach 4550 identifiziert. In der Praxis kommt die Ziffer bei Anaerobierinfektionen zum Einsatz, etwa bei Abszessen oder Wundinfektionen mit Verdacht auf anaerobe Mischflora, und wird je identifiziertem Keim einzeln berechnet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 19,23 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 22,11 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 25,00 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4550
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4550?
Die GOÄ-Ziffer 4550 steht für „Identifizierung, Untersuchung anaerob angezüchteter Bakterien mittels erweiterte r bunter Reihe in anaerober oder mikroaerophiler Atmosphäre, je Keim“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4550?
Die GOÄ-Ziffer 4550 ist mit 330 Punkten bewertet; das entspricht 19,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4550 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 22,11 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4550?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4550 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.