GOÄ-Ziffer 461: Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät – auch…
Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät – auch Insufflationsnarkose –, jede weitere angefangene halbe Stunde
Die GOÄ-Ziffer 461 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät – auch Insufflationsnarkose –, jede weitere angefangene halbe Stunde“ (Abschnitt D. Anästhesieleistungen). Sie ist mit 202 Punkten bewertet; das entspricht 11,77 € beim einfachen und 27,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 461 ist die Zeitzuschlagsziffer zur Kombinationsnarkose mit Maske und Gerät (einschließlich Insufflationsnarkose) nach Ziffer 460 und wird für jede über die erste Stunde hinaus angefangene weitere halbe Stunde Narkosedauer zusätzlich in Ansatz gebracht. Sie kommt somit bei länger dauernden Eingriffen zur Anwendung, bei denen die Atemwegssicherung weiterhin über Maske und Beatmungsgerät statt über einen Tubus erfolgt. Praktisch wird sie herangezogen, wenn sich ein Eingriff verzögert oder umfangreicher ausfällt als ursprünglich geplant und die Maskennarkose fortgeführt werden muss, ohne dass ein Wechsel zur endotrachealen Intubation erfolgt. Die Ziffer wird stets neben 460 und nicht isoliert abgerechnet, da sie ausschließlich den über die erste Stunde hinausgehenden Zeitanteil abbildet. Das Pendant für die Intubationsnarkose ist Ziffer 463.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 11,77 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 27,07 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 41,20 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 452 – Intravenöse Narkose (mehrmalige Verabreichung des Narkotikums)
- GOÄ 453 – Vollnarkose
- GOÄ 460 – Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät – auch Insufflationsnarkose…
- GOÄ 462 – Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, bis zu einer Stunde
- GOÄ 463 – Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede weitere…
- GOÄ 469 – Kaudalanästhesie
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 461
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 461?
Die GOÄ-Ziffer 461 steht für „Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät – auch Insufflationsnarkose –, jede weitere angefangene halbe Stunde“ und gehört zu Abschnitt D. Anästhesieleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 461?
Die GOÄ-Ziffer 461 ist mit 202 Punkten bewertet; das entspricht 11,77 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 461 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 27,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 461?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 461 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.