GOÄ-Ziffer 4753: Giemsafärbung (Blutausstrich)(z. B. Malariaplasmodien) 4754…
Giemsafärbung (Blutausstrich)(z. B. Malariaplasmodien) 4754 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben
Die GOÄ-Ziffer 4753 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Giemsafärbung (Blutausstrich)(z. B. Malariaplasmodien) 4754 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4753 beschreibt den Erregernachweis mittels Giemsafärbung eines Blutausstrichs, insbesondere zum Nachweis von Malariaplasmodien, sowie eine weitere in der Legende genannte Untersuchungsvariante für Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand; auch hier sind die untersuchten Parasiten in der Rechnung anzugeben. Angewendet wird sie bei klinischem Verdacht auf Malaria oder andere im Blutausstrich nachweisbare Blutparasiten, wenn der Ausstrich mit der Giemsa-Methode angefärbt und lichtmikroskopisch beurteilt wird. Die amtliche Bestimmung ordnet die Leistung als Teil einer Sammelposition ein: Sie wird gemeinsam mit Nummer 4750 nur einmal berechnet, auch wenn im selben Untersuchungsgang weitere der dort erfassten Parasiten gesucht werden. Die Ziffer stellt damit die spezifische Färbe- und Nachweistechnik für Blutparasiten innerhalb der größeren Parasitendiagnostik-Gruppe dar.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4750).
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4753
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4753?
Die GOÄ-Ziffer 4753 steht für „Giemsafärbung (Blutausstrich)(z. B. Malariaplasmodien) 4754 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4753?
Die GOÄ-Ziffer 4753 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4753 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4753?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.