GOÄ-Ziffer 506: Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung…

Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung – einschließlich de r erforderlichen Massage(n)

Die GOÄ-Ziffer 506 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung – einschließlich de r erforderlichen Massage(n)“ (Abschnitt E. Physikalisch-medizinische Leistungen (II. Krankengymnastik und Übungsbehandlungen)). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 12,58 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 506 bezeichnet die krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung, bei der der gesamte Koerper des Patienten in die Uebungstherapie einbezogen wird, einschliesslich der dabei erforderlichen Massage oder Massagen. Sie wird angewendet, wenn eine umfassende Mobilisation, Kraeftigung oder funktionelle Verbesserung mehrerer Koerperregionen gleichzeitig notwendig ist, etwa bei generalisierten neurologischen Erkrankungen, ausgedehnten postoperativen Bewegungseinschraenkungen oder komplexen orthopaedischen Krankheitsbildern. Da erforderliche Massagen bereits Bestandteil der Leistung sind, werden sie nicht zusaetzlich als eigene Position berechnet. Abgegrenzt wird die Ganzbehandlung von der Teilbehandlung nach Nummer 507 dadurch, dass sich die Therapie nicht auf einzelne Koerperabschnitte beschraenkt, sondern den Patienten als Ganzes erfasst; von der Behandlung im Bewegungsbad nach Nummer 508 unterscheidet sie sich durch das Fehlen des Wasserelements.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatz1,8-fach12,58 €
Höchstsatz2,5-fach17,48 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 506

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 506?

Die GOÄ-Ziffer 506 steht für „Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung – einschließlich de r erforderlichen Massage(n)“ und gehört zu Abschnitt E. Physikalisch-medizinische Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 506?

Die GOÄ-Ziffer 506 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 506 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 12,58 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 506?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 506 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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