GOÄ-Ziffer 5166: Dickdarmdoppelkontrastuntersuchung – einschließlich…

Dickdarmdoppelkontrastuntersuchung – einschließlich Durchleuchtung(en)

Die GOÄ-Ziffer 5166 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Dickdarmdoppelkontrastuntersuchung – einschließlich Durchleuchtung(en)“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 1400 Punkten bewertet; das entspricht 81,60 € beim einfachen und 146,88 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 5166 erfasst die Dickdarmdoppelkontrastuntersuchung, einschließlich Durchleuchtung(en). Sie wird angewendet, wenn eine differenzierte Beurteilung der gesamten Dickdarmschleimhaut erforderlich ist, etwa zur Abklärung von Polypen, Divertikeln oder tumorverdächtigen Veränderungen, und stellt die aufwendigere Alternative zur Monokontrastuntersuchung nach Nummer 5165 dar. Nach Applikation des Kontrastmittels wird zusätzlich Luft insuffliert, um die Darmwand zu entfalten und die Schleimhautoberfläche feiner abzubilden, während die Passage unter Durchleuchtung kontrolliert wird. Die Untersuchung erfasst im Gegensatz zur Teiluntersuchung nach Nummer 5165 den gesamten Dickdarm und dient damit vorrangig der vollständigen und differenzierten Beurteilung des Kolons bei entsprechender klinischer Fragestellung.

Gebühren und Steigerungssatz

1400 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach81,60 €
Regelhöchstsatz1,8-fach146,88 €
Höchstsatz2,5-fach204,00 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5166

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5166?

Die GOÄ-Ziffer 5166 steht für „Dickdarmdoppelkontrastuntersuchung – einschließlich Durchleuchtung(en)“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5166?

Die GOÄ-Ziffer 5166 ist mit 1400 Punkten bewertet; das entspricht 81,60 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5166 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 146,88 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5166?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5166 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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