GOÄ-Ziffer 530: Kalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle, je Sitzung
Kalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle, je Sitzung
Die GOÄ-Ziffer 530 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle, je Sitzung“ (Abschnitt E. Physikalisch-medizinische Leistungen (IV. Hydrotherapie und Packungen)). Sie ist mit 35 Punkten bewertet; das entspricht 2,04 € beim einfachen und 3,67 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 530 umfasst Kalt- oder Heisspackungen sowie die heisse Rolle, abgerechnet je Sitzung. Diese thermischen Anwendungen dienen je nach gewaehlter Temperatur unterschiedlichen Zielen: Heisspackungen und die heisse Rolle werden zur Muskelentspannung, Durchblutungsfoerderung und Schmerzlinderung bei chronischen Verspannungszustaenden eingesetzt, waehrend Kaltpackungen vor allem bei akuten Entzuendungen, Schwellungen oder nach Verletzungen zur Abschwellung und Schmerzreduktion dienen. Die heisse Rolle ist eine spezielle Technik, bei der aufgerolltes, heisses Frotteetuch punktuell und mit variablem Druck auf die Haut aufgebracht wird. Die Ziffer deckt alle diese Varianten einheitlich ab und wird je durchgefuehrter Sitzung berechnet, unabhaengig davon, ob Kaelte oder Waerme therapeutisch eingesetzt wird, solange die Anwendung als Packung oder Rolle im beschriebenen Sinn erfolgt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 2,04 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 3,67 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 5,10 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 531 – Leitung eines ansteigenden Teilbades
- GOÄ 532 – Leitung eines ansteigenden Vollbades (Überwärmungsbad)
- GOÄ 533 – Subaquales Darmbad
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 530
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 530?
Die GOÄ-Ziffer 530 steht für „Kalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle, je Sitzung“ und gehört zu Abschnitt E. Physikalisch-medizinische Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 530?
Die GOÄ-Ziffer 530 ist mit 35 Punkten bewertet; das entspricht 2,04 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 530 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 3,67 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 530?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 530 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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