GOÄ-Ziffer 5355: Einbringung von Gefäßstützen oder Anwendung alternativer…
Einbringung von Gefäßstützen oder Anwendung alternativer Angioplastiemethoden (Atherektomie, Laser), zusätzlich zur perkutanen transluminalen Dilatation – einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff
Die GOÄ-Ziffer 5355 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einbringung von Gefäßstützen oder Anwendung alternativer Angioplastiemethoden (Atherektomie, Laser), zusätzlich zur perkutanen transluminalen Dilatation – einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen und 209,83 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 5355 wird zusätzlich zur perkutanen transluminalen Dilatation (PTA) angesetzt, wenn im selben Eingriff eine Gefäßstütze (Stent) eingebracht oder eine alternative Angioplastiemethode wie Atherektomie oder Laserangioplastie angewendet wird. Die Leistung umfasst die dafür notwendigen Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtungen während des gesamten Eingriffs. Sie kommt bei arteriellen Gefäßverengungen zum Einsatz, bei denen die einfache Ballondilatation allein nicht ausreicht und eine Stützstruktur oder ein Zusatzverfahren zur Offenhaltung des Gefäßes erforderlich ist. Abzugrenzen ist sie von Nummer 5356, die speziell für Koronararterien gilt: Neben Nummer 5355 sind die Leistungen nach den Nummern 344 bis 361, 5295 sowie 5300 bis 5327 nicht gesondert berechnungsfähig, da diese als methodisch inbegriffen gelten.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 116,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 209,83 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 291,42 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Neben der Leistung nach Nummer 5355 sind die Leistungen nach den Nummern 344 bis 361, 5295 sowie 5300 bis 5327 nicht berechnungsfähig
Ausschlussziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5355
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5355?
Die GOÄ-Ziffer 5355 steht für „Einbringung von Gefäßstützen oder Anwendung alternativer Angioplastiemethoden (Atherektomie, Laser), zusätzlich zur perkutanen transluminalen Dilatation – einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5355?
Die GOÄ-Ziffer 5355 ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5355 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 209,83 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5355?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.