GOÄ-Ziffer 5400: Szintigraphische Untersuchung (Schilddrüse) – gegebenenfalls…
Szintigraphische Untersuchung (Schilddrüse) – gegebenenfalls einschließlich Darstellung dystoper Anteile
Die GOÄ-Ziffer 5400 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Szintigraphische Untersuchung (Schilddrüse) – gegebenenfalls einschließlich Darstellung dystoper Anteile“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (II. Nuklearmedizin)). Sie ist mit 350 Punkten bewertet; das entspricht 20,40 € beim einfachen und 36,72 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 5400 erfasst die szintigraphische Untersuchung der Schilddrüse, gegebenenfalls einschließlich der Darstellung dystoper, also lagefehlgebildeter Schilddrüsenanteile. Sie dient der bildlichen Basisdarstellung der Schilddrüse mittels radioaktiv markierter Substanzen und wird eingesetzt, wenn die Größe, Lage oder Funktionsverteilung des Organs beurteilt werden soll, etwa bei Knoten oder Verdacht auf versprengtes Schilddrüsengewebe. Die Leistungen nach den Nummern 5400 bis 5402 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig, sodass je nach klinischer Fragestellung nur eine dieser Untersuchungen angesetzt wird. Von Nummer 5401, die zusätzlich eine quantitative Radionuklidaufnahme-Bestimmung umfasst, unterscheidet sich 5400 durch den rein bildgebenden, nicht quantifizierenden Charakter.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 20,40 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 36,72 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 51,00 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5400
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5400?
Die GOÄ-Ziffer 5400 steht für „Szintigraphische Untersuchung (Schilddrüse) – gegebenenfalls einschließlich Darstellung dystoper Anteile“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5400?
Die GOÄ-Ziffer 5400 ist mit 350 Punkten bewertet; das entspricht 20,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5400 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 36,72 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5400?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5400 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.