GOÄ-Ziffer 5460: Szintigraphische Untersuchung von großen Gefäßen und/oder…
Szintigraphische Untersuchung von großen Gefäßen und/oder deren Stromgebieten – gegebenenfalls einschließlich der kontralateralen Seite
Die GOÄ-Ziffer 5460 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Szintigraphische Untersuchung von großen Gefäßen und/oder deren Stromgebieten – gegebenenfalls einschließlich der kontralateralen Seite“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (II. Nuklearmedizin)). Sie ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen und 94,43 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer beschreibt die szintigraphische Untersuchung von großen Gefäßen und/oder deren Stromgebieten, gegebenenfalls einschließlich der kontralateralen Seite. Sie wird angewendet, wenn großlumige arterielle oder venöse Gefäßabschnitte und die von ihnen versorgten Gebiete auf ihre Durchblutung hin beurteilt werden sollen, etwa bei Verdacht auf Gefäßverschlüsse oder zur Beurteilung von Kollateralkreisläufen, wobei bei Bedarf auch die gegenüberliegende Körperseite zum Vergleich mit erfasst wird. Die Leistung ist neben der Leistung nach Nummer 5473 nicht berechnungsfähig, sodass eine gleichzeitige gesonderte Berechnung der dortigen Funktionsszintigraphie mit Zeit-Radioaktivitätskurven im selben Untersuchungsgang ausgeschlossen ist und nur eine der beiden Leistungen angesetzt werden kann.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 52,46 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 94,43 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 131,15 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung nach Nummer 5460 ist neben der Leistung nach Nummer 5473 nicht berechnungsfähig
Ausschlussziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5460
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5460?
Die GOÄ-Ziffer 5460 steht für „Szintigraphische Untersuchung von großen Gefäßen und/oder deren Stromgebieten – gegebenenfalls einschließlich der kontralateralen Seite“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5460?
Die GOÄ-Ziffer 5460 ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5460 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 94,43 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5460?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.