GOÄ-Ziffer 5488: Positronen-Emissions-Tomographie (PET) – gegebenenfalls…

Positronen-Emissions-Tomographie (PET) – gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen

Die GOÄ-Ziffer 5488 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Positronen-Emissions-Tomographie (PET) – gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (II. Nuklearmedizin)). Sie ist mit 6000 Punkten bewertet; das entspricht 349,72 € beim einfachen und 629,50 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die Positronen-Emissions-Tomographie (PET), gegebenenfalls einschließlich der Darstellung in mehreren Ebenen. Sie wird angewendet, wenn mittels eines Positronenstrahlers markierten Tracers Stoffwechselvorgänge im Körper bildgebend dargestellt werden sollen, etwa zur Tumorsuche, Rezidivabklärung oder Beurteilung von Stoffwechselaktivität in bestimmten Organen oder Geweben. Im Gegensatz zur quantifizierenden Auswertung nach Nummer 5489 beschränkt sich diese Ziffer auf die reine bildgebende Darstellung ohne die dort vorgesehene zusätzliche quantifizierende Berechnung. Je nach Fragestellung erfolgt die Darstellung in einer oder mehreren Ebenen, um die räumliche Zuordnung der erfassten Stoffwechselaktivität zu ermöglichen.

Gebühren und Steigerungssatz

6000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach349,72 €
Regelhöchstsatz1,8-fach629,50 €
Höchstsatz2,5-fach874,30 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5488

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5488?

Die GOÄ-Ziffer 5488 steht für „Positronen-Emissions-Tomographie (PET) – gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5488?

Die GOÄ-Ziffer 5488 ist mit 6000 Punkten bewertet; das entspricht 349,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5488 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 629,50 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5488?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5488 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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