GOÄ-Ziffer 6000: Vollständige innere Leichenschau – einschließlich…

Vollständige innere Leichenschau – einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose

Die GOÄ-Ziffer 6000 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Vollständige innere Leichenschau – einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose“ (Abschnitt P. Sektionsleistungen). Sie ist mit 1710 Punkten bewertet; das entspricht 99,67 € beim einfachen und 229,24 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 6000 erfasst die vollstaendige innere Leichenschau einschliesslich der Erstellung des Leichenschauberichts und der pathologisch-anatomischen Diagnose. Sie beschreibt damit die klassische, vollstaendige Obduktion, bei der die Koerperhoehlen eroeffnet und die inneren Organe systematisch untersucht werden, mit dem Ziel, eine abschliessende pathologisch-anatomische Diagnose zur Todesursache oder zum Krankheitsverlauf zu stellen. Die Leistung umfasst neben der eigentlichen Untersuchung auch die schriftliche Dokumentation in Form des Leichenschauberichts. Sie ist die Grundziffer fuer die vollstaendige innere Leichenschau und dient als Bezugspunkt fuer verwandte, aber eingeschraenktere Ziffern wie die auf Teile der Leiche oder einzelne Koerperhoehlen beschraenkte Leichenschau.

Gebühren und Steigerungssatz

1710 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach99,67 €
Regelhöchstsatz2,3-fach229,24 €
Höchstsatz3,5-fach348,85 €

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 6000

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 6000?

Die GOÄ-Ziffer 6000 steht für „Vollständige innere Leichenschau – einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose“ und gehört zu Abschnitt P. Sektionsleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 6000?

Die GOÄ-Ziffer 6000 ist mit 1710 Punkten bewertet; das entspricht 99,67 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 6000 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 229,24 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 6000?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 6000 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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