GOÄ-Ziffer 61: Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes…

Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde Die Nummer 61 gilt nicht für Ärzte, die zur Ausführung einer Narkose hinzugezogen werden.

Die GOÄ-Ziffer 61 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde Die Nummer 61 gilt nicht für Ärzte, die zur Ausführung einer Narkose hinzugezogen werden.“ (Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen (IV. Visiten, Konsiliartätigkeit, Besuche, Assistenz)). Sie ist mit 130 Punkten bewertet; das entspricht 7,58 € beim einfachen und 17,43 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 61 vergütet den Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes, also die Assistenz, abgerechnet je angefangene halbe Stunde. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein Arzt einen Kollegen bei dessen eigener ärztlicher Leistung unterstützend begleitet, ohne selbst die Hauptleistung zu erbringen, und bildet damit den reinen Assistenzaufwand zeitanteilig ab. Die Ziffer gilt ausdrücklich nicht für Ärzte, die im Rahmen einer entsprechend geregelten Tätigkeit ohnehin zur Assistenz verpflichtet sind, sodass sie den darüber hinausgehenden, gesondert zu vergütenden Assistenzfall betrifft. Nach der amtlichen Bestimmung ist die Leistung neben anderen Leistungen nicht berechnungsfähig, sodass der assistierende Arzt für denselben Einsatz keine weitere eigenständige Leistung zusätzlich zur Assistenz abrechnen kann.

Gebühren und Steigerungssatz

130 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach7,58 €
Regelhöchstsatz2,3-fach17,43 €
Höchstsatz3,5-fach26,53 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 61

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 61?

Die GOÄ-Ziffer 61 steht für „Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde Die Nummer 61 gilt nicht für Ärzte, die zur Ausführung einer Narkose hinzugezogen werden.“ und gehört zu Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 61?

Die GOÄ-Ziffer 61 ist mit 130 Punkten bewertet; das entspricht 7,58 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 61 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 17,43 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 61?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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