GOÄ-Ziffer 612: Ganzkörperplethysmographische Bestimmung der absoluten und…

Ganzkörperplethysmographische Bestimmung der absoluten und relativen Sekundenkapazität und des Atemwegwiderstandes vor und nach Applikation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.

Die GOÄ-Ziffer 612 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ganzkörperplethysmographische Bestimmung der absoluten und relativen Sekundenkapazität und des Atemwegwiderstandes vor und nach Applikation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 757 Punkten bewertet; das entspricht 44,12 € beim einfachen und 101,48 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 612 erfasst die ganzkörperplethysmographische Bestimmung der absoluten und relativen Sekundenkapazität sowie des Atemwegwiderstandes vor und nach Applikation, also die Kombination eines Bronchospasmolysetests mit der Ganzkörperplethysmographie. Sie kommt zum Einsatz, wenn sowohl die Sekundenkapazität als auch der Atemwegwiderstand vor und nach Gabe eines Wirkstoffs mittels Ganzkörperplethysmographie erfasst werden sollen, um die Reversibilität einer Obstruktion umfassend zu beurteilen. Die amtliche Bestimmung schließt aus, dass neben Nummer 612 die Leistungen nach den Nummern 605, 608, 609 und 610 zusätzlich berechnet werden, da deren jeweilige Messinhalte in dieser umfassenden kombinierten Untersuchung bereits enthalten sind. Die Ziffer stellt damit die komplexeste der genannten Lungenfunktionsuntersuchungen dar.

Gebühren und Steigerungssatz

757 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach44,12 €
Regelhöchstsatz2,3-fach101,48 €
Höchstsatz3,5-fach154,42 €

Abrechnungsbestimmungen

Ausschlussziffern

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 612

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 612?

Die GOÄ-Ziffer 612 steht für „Ganzkörperplethysmographische Bestimmung der absoluten und relativen Sekundenkapazität und des Atemwegwiderstandes vor und nach Applikation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 612?

Die GOÄ-Ziffer 612 ist mit 757 Punkten bewertet; das entspricht 44,12 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 612 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 101,48 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 612?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.