GOÄ-Ziffer 622: Akrale infraton-oszillographische Untersuchung

Akrale infraton-oszillographische Untersuchung

Die GOÄ-Ziffer 622 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Akrale infraton-oszillographische Untersuchung“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 182 Punkten bewertet; das entspricht 10,61 € beim einfachen und 24,40 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 622 erfasst die akrale infraton-oszillographische Untersuchung, ein Verfahren zur Beurteilung der Mikrozirkulation an den Akren, also an Fingern und Zehen. Sie kommt zur Anwendung, wenn die periphere Durchblutung im Bereich der Endstrombahn beurteilt werden soll, etwa bei Verdacht auf funktionelle oder organische Durchblutungsstörungen der Finger und Zehen, wie sie bei Vasospastik, Raynaud-Symptomatik oder fortgeschrittener arterieller Verschlusskrankheit auftreten können. Im Unterschied zur mechanisch-oszillographischen Untersuchung nach Gesenius-Keller (Nummer 621), die größere Extremitätenabschnitte erfasst, ist die infraton-oszillographische Methode auf die Erfassung feinster Volumenpulsationen an den Akren spezialisiert und damit besonders für die Beurteilung der Endstrombahn geeignet. Die Leistung wird dokumentiert durch eine grafische Registrierung der akralen Pulsationskurven, die Rückschlüsse auf Durchblutungsreserve und Gefäßtonus der Finger- bzw. Zehenendglieder erlaubt.

Gebühren und Steigerungssatz

182 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach10,61 €
Regelhöchstsatz2,3-fach24,40 €
Höchstsatz3,5-fach37,13 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 622

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 622?

Die GOÄ-Ziffer 622 steht für „Akrale infraton-oszillographische Untersuchung“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 622?

Die GOÄ-Ziffer 622 ist mit 182 Punkten bewertet; das entspricht 10,61 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 622 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 24,40 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 622?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 622 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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