GOÄ-Ziffer 634: Lichtreflex-Rheographie
Lichtreflex-Rheographie
Die GOÄ-Ziffer 634 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lichtreflex-Rheographie“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 16,08 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 634 vergütet die Lichtreflex-Rheographie, ein nichtinvasives, photoelektrisches Verfahren zur Erfassung der venösen Füllungs- und Entleerungsdynamik der Haut, insbesondere an den unteren Extremitäten. Angewendet wird sie zur Funktionsdiagnostik des venösen Systems, etwa bei Verdacht auf eine chronisch-venöse Insuffizienz, wenn die venöse Pumpfunktion der Wadenmuskulatur und die Wiederauffüllzeit der Hautgefäße nach Belastung beurteilt werden sollen. Das Verfahren misst optisch die Veränderung der Blutfüllung im oberflächlichen Hautgewebe während definierter Bewegungsabläufe, etwa Zehenstand-Übungen, und erlaubt so eine orientierende Aussage zur venösen Rückflussfunktion, ohne dass eine Venenverschlussmanschette wie bei der Plethysmographie notwendig ist. In der Praxis dient die Untersuchung häufig als schnelles, apparativ einfaches Screening-Verfahren vor einer weiterführenden Venendiagnostik.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 6,99 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 16,08 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 24,46 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 634
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 634?
Die GOÄ-Ziffer 634 steht für „Lichtreflex-Rheographie“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 634?
Die GOÄ-Ziffer 634 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 634 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,08 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 634?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 634 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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