GOÄ-Ziffer 656: Elektrokardiographische Untersuchung mittels intrakavitärer…

Elektrokardiographische Untersuchung mittels intrakavitärer Ableitung am Hisschen Bündel einschließlich Röntgenkontrolle

Die GOÄ-Ziffer 656 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Elektrokardiographische Untersuchung mittels intrakavitärer Ableitung am Hisschen Bündel einschließlich Röntgenkontrolle“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 1820 Punkten bewertet; das entspricht 106,08 € beim einfachen und 243,98 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 656 betrifft die elektrokardiographische Untersuchung mittels intrakavitärer Ableitung am Hisschen Bündel, einschließlich der dafür erforderlichen Röntgenkontrolle zur Lagekontrolle des Elektrodenkatheters. Angewendet wird sie im Rahmen invasiver elektrophysiologischer Diagnostik, wenn die Erregungsleitung im AV-Knoten- und His-Bündel-Bereich genauer untersucht werden muss, etwa zur Lokalisation eines AV-Blocks oder zur Abklärung komplexer Erregungsleitungsstörungen vor einer Schrittmacher- oder Ablationsentscheidung. Der Katheter wird dabei intrakardial platziert, um das His-Potential direkt abzuleiten, was eine wesentlich präzisere Aussage erlaubt als die Oberflächen-EKG-Ableitung. Die eingeschlossene Röntgenkontrolle dient der sicheren Katheterführung und -positionierung und wird nicht gesondert berechnet, da sie fester Bestandteil der Leistungslegende ist.

Gebühren und Steigerungssatz

1820 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach106,08 €
Regelhöchstsatz2,3-fach243,98 €
Höchstsatz3,5-fach371,28 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 656

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 656?

Die GOÄ-Ziffer 656 steht für „Elektrokardiographische Untersuchung mittels intrakavitärer Ableitung am Hisschen Bündel einschließlich Röntgenkontrolle“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 656?

Die GOÄ-Ziffer 656 ist mit 1820 Punkten bewertet; das entspricht 106,08 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 656 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 243,98 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 656?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 656 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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