GOÄ-Ziffer 688: Partielle Koloskopie – gegebenenfalls einschließlich…
Partielle Koloskopie – gegebenenfalls einschließlich Rektoskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion
Die GOÄ-Ziffer 688 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Partielle Koloskopie – gegebenenfalls einschließlich Rektoskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen und 120,66 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die partielle Koloskopie nach Nummer 688 bezeichnet die endoskopische Untersuchung eines Teilabschnitts des Dickdarms, gegebenenfalls einschließlich einer Rektoskopie sowie Probeexzision und/oder Probepunktion. Sie wird angewendet, wenn aus medizinischen oder technischen Gründen nicht der gesamte Dickdarm bis zum Coecum, sondern nur ein Teilbereich untersucht werden kann oder muss, etwa bei eingeschränkter Vorbereitung, bekannten Voroperationen oder gezielter Fragestellung zu einem umschriebenen Kolonabschnitt. Im Unterschied zu Nummer 687, die die vollständige Passage bis zum Blinddarm erfasst, deckt diese Ziffer die eingeschränkte Untersuchung ab und wird berechnet, wenn das Coecum im Rahmen der Untersuchung nicht erreicht wurde.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 52,46 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 120,66 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 183,61 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 688
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 688?
Die GOÄ-Ziffer 688 steht für „Partielle Koloskopie – gegebenenfalls einschließlich Rektoskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 688?
Die GOÄ-Ziffer 688 ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 688 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 120,66 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 688?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 688 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.