GOÄ-Ziffer 693: Langzeit-pH-metrie des Ösophagus – einschließlich…
Langzeit-pH-metrie des Ösophagus – einschließlich Sondeneinführung
Die GOÄ-Ziffer 693 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Langzeit-pH-metrie des Ösophagus – einschließlich Sondeneinführung“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 40,23 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 693 beschreibt die Langzeit-pH-Metrie des Ösophagus einschließlich der Einführung der Messsonde. Angewendet wird die Leistung bei der Diagnostik von gastroösophagealem Reflux, wenn über einen längeren Zeitraum der pH-Wert in der Speiseröhre kontinuierlich registriert werden soll, um saure Refluxepisoden zu erfassen und mit Symptomen des Patienten zu korrelieren. Die Sondeneinführung ist als integraler Bestandteil der Leistung bereits abgegolten und nicht gesondert berechnungsfähig. Typischer Einsatzbereich ist die Abklärung refluxbedingter Beschwerden wie Sodbrennen, retrosternaler Schmerzen oder unklarer respiratorischer Symptome, insbesondere wenn eine endoskopische Untersuchung allein keine ausreichende Klärung bringt oder eine funktionelle Störung der Säureexposition objektiviert werden soll. Von der rein morphologischen Endoskopie unterscheidet sich diese Leistung durch ihren funktionsdiagnostischen, zeitlich ausgedehnten Charakter.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 17,49 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 40,23 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 61,21 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 693
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 693?
Die GOÄ-Ziffer 693 steht für „Langzeit-pH-metrie des Ösophagus – einschließlich Sondeneinführung“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 693?
Die GOÄ-Ziffer 693 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 693 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 40,23 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 693?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 693 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.