GOÄ-Ziffer 786: Peritonealdialyse bei liegendem Katheter einschließlich…
Peritonealdialyse bei liegendem Katheter einschließlich Überwachung, jede (weitere) Spülung
Die GOÄ-Ziffer 786 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Peritonealdialyse bei liegendem Katheter einschließlich Überwachung, jede (weitere) Spülung“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 55 Punkten bewertet; das entspricht 3,21 € beim einfachen und 7,38 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer 786 erfasst die Peritonealdialyse bei bereits liegendem Katheter einschließlich der ärztlichen Überwachung, abgerechnet für jede weitere Spülung. Angewendet wird sie bei Patienten, deren Peritonealdialyse-Katheter bereits angelegt ist und bei denen im Rahmen der laufenden Behandlung wiederholt Spüllösung ein- und ausgeleitet werden muss. Die Leistung umfasst dabei jeweils den einzelnen Spülvorgang samt der dazugehörigen ärztlichen Überwachung, wobei jede weitere Spülung eigenständig nach dieser Ziffer berechnet wird. Sie schließt unmittelbar an die Ziffer 785 an, die die Erstanlage samt erster Sitzung betrifft, während 786 die im weiteren Verlauf notwendigen zusätzlichen Spülungen bei bereits etabliertem Zugang abbildet und damit die fortlaufende Behandlung dieser Dialyseform abdeckt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 3,21 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 7,38 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 11,23 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 786
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 786?
Die GOÄ-Ziffer 786 steht für „Peritonealdialyse bei liegendem Katheter einschließlich Überwachung, jede (weitere) Spülung“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 786?
Die GOÄ-Ziffer 786 ist mit 55 Punkten bewertet; das entspricht 3,21 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 786 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 7,38 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 786?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 786 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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