GOÄ-Ziffer 865: Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über…
Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung
Die GOÄ-Ziffer 865 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung“ (Abschnitt G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie). Sie ist mit 345 Punkten bewertet; das entspricht 20,11 € beim einfachen und 46,25 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 865 vergütet die Besprechung des behandelnden Arztes mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung eines Patienten. Sie kommt in der Praxis zur Anwendung, wenn ein Patient parallel oder im Anschluss an eine ärztliche Behandlung bei einem nichtärztlichen Psychotherapeuten in Behandlung ist oder war und eine inhaltliche Abstimmung über das weitere therapeutische Vorgehen zwischen beiden Behandlern erforderlich wird. Die Leistung bildet damit den kommunikativen Koordinationsaufwand zwischen ärztlicher und nichtärztlicher psychotherapeutischer Versorgung ab, nicht die eigentliche psychotherapeutische Behandlung des Patienten selbst. Sie ist von den eigentlichen Behandlungsziffern der Psychotherapie (etwa Ziffern 862 bis 871) klar zu unterscheiden, da sie ausschließlich den Abstimmungskontakt zwischen den beiden Behandlern und nicht die direkte Patientenbehandlung abbildet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 20,11 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 46,25 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 70,38 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 865
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 865?
Die GOÄ-Ziffer 865 steht für „Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung“ und gehört zu Abschnitt G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 865?
Die GOÄ-Ziffer 865 ist mit 345 Punkten bewertet; das entspricht 20,11 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 865 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 46,25 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 865?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 865 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.