GOÄ-Ziffer 1048: Operation einer Extrauterinschwangerschaft

Operation einer Extrauterinschwangerschaft

Die GOÄ-Ziffer 1048 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation einer Extrauterinschwangerschaft“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 2310 Punkten bewertet; das entspricht 134,64 € beim einfachen und 309,67 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1048 erfasst die operative Behandlung einer Extrauterinschwangerschaft, also einer ausserhalb der Gebaermutterhoehle, typischerweise im Eileiter, eingenisteten Schwangerschaft. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine solche ektope Schwangerschaft operativ beendet werden muss, etwa weil sie rupturiert ist oder ein Rupturrisiko mit akuter Blutungsgefahr besteht. Die Ziffer deckt den operativen Eingriff als solchen ab, unabhaengig von der genauen Zugangsart oder davon, ob der betroffene Eileiter erhalten oder entfernt wird. Anwendungsfall ist damit der akute gynaekologische Notfall einer diagnostizierten Extrauterinschwangerschaft, bei dem eine operative Sanierung zur Blutstillung und Entfernung des Schwangerschaftsgewebes erforderlich wird. Die Ziffer wird einmal je operativem Eingriff angesetzt, unabhaengig von dessen Dauer oder Schwierigkeitsgrad, dessen Bewertung ueber den Steigerungsfaktor abgebildet wird.

Gebühren und Steigerungssatz

2310 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach134,64 €
Regelhöchstsatz2,3-fach309,67 €
Höchstsatz3,5-fach471,24 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1048

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1048?

Die GOÄ-Ziffer 1048 steht für „Operation einer Extrauterinschwangerschaft“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1048?

Die GOÄ-Ziffer 1048 ist mit 2310 Punkten bewertet; das entspricht 134,64 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1048 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 309,67 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1048?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1048 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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