GOÄ-Ziffer 1051: Beistand bei einer Fehlgeburt ohne operative Hilfe

Beistand bei einer Fehlgeburt ohne operative Hilfe

Die GOÄ-Ziffer 1051 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Beistand bei einer Fehlgeburt ohne operative Hilfe“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 185 Punkten bewertet; das entspricht 10,78 € beim einfachen und 24,79 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1051 verguetet den aerztlichen Beistand bei einer Fehlgeburt, bei der keine operative Massnahme erforderlich wird. Sie kommt zur Anwendung, wenn der Arzt eine Patientin waehrend eines spontan ablaufenden Abgangs einer Fehlgeburt begleitet und ueberwacht, ohne dass ein instrumenteller oder operativer Eingriff zur Beendigung noetig ist, etwa weil sich Fruchtsack und Gewebe vollstaendig spontan loesen. Die Leistung umfasst die geburtshilfliche Betreuung waehrend des Abgangs, die Kontrolle des Blutungsverlaufs und das Feststellen der Vollstaendigkeit. Sie ist von Ziffer 1052 abzugrenzen, bei der zusaetzlich zur Begleitung ein innerer Eingriff zur Beendigung der Fehlgeburt notwendig wird; liegt ein solcher operativer Anteil vor, ist stattdessen jene Ziffer anzusetzen.

Gebühren und Steigerungssatz

185 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach10,78 €
Regelhöchstsatz2,3-fach24,79 €
Höchstsatz3,5-fach37,73 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1051

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1051?

Die GOÄ-Ziffer 1051 steht für „Beistand bei einer Fehlgeburt ohne operative Hilfe“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1051?

Die GOÄ-Ziffer 1051 ist mit 185 Punkten bewertet; das entspricht 10,78 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1051 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 24,79 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1051?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1051 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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