GOÄ-Ziffer 1091: Einlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars

Einlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars

Die GOÄ-Ziffer 1091 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 106 Punkten bewertet; das entspricht 6,18 € beim einfachen und 14,21 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1091 erfasst das Einlegen oder den Wechsel eines Intrauterinpessars, also eines in die Gebaermutterhoehle eingebrachten Pessars beziehungsweise einer Spirale. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein solches intrauterines Verhuetungsmittel erstmalig gelegt oder ein bereits liegendes gegen ein neues ausgetauscht wird. Im Unterschied zu den Ziffern 1087 und 1090, die Pessare im Bereich der Scheide beziehungsweise der Portio betreffen, bezieht sich diese Ziffer auf ein Instrument, das in die Gebaermutterhoehle selbst eingebracht wird. Die Ziffer wird je Einlage oder Wechsel einmal angesetzt, unabhaengig davon, ob es sich um eine Erstanlage oder einen Routinewechsel handelt, und deckt den intrauterinen Einlegevorgang als aerztliche Leistung ab.

Gebühren und Steigerungssatz

106 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,18 €
Regelhöchstsatz2,3-fach14,21 €
Höchstsatz3,5-fach21,63 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1091

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1091?

Die GOÄ-Ziffer 1091 steht für „Einlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1091?

Die GOÄ-Ziffer 1091 ist mit 106 Punkten bewertet; das entspricht 6,18 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1091 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 14,21 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1091?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1091 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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