GOÄ-Ziffer 1092: Entfernung eines Intrauterinpessars

Entfernung eines Intrauterinpessars

Die GOÄ-Ziffer 1092 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung eines Intrauterinpessars“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 52 Punkten bewertet; das entspricht 3,03 € beim einfachen und 6,97 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die operative Entfernung eines Intrauterinpessars (Spirale) als eigenstaendigen Eingriff, wenn diese nicht durch einfaches Ziehen am sichtbaren Rueckholfaden im Rahmen einer gynaekologischen Untersuchung gelingt. Typischer Anwendungsfall ist ein verlagertes, tief in der Gebaermutterhoehle liegendes, teilweise in die Gebaermutterwand eingewachsenes oder mit abgerissenem Faden versehenes Pessar, das mit Hakenzange, Sonde oder unter Sicht, etwa sonographisch gesteuert oder im Rahmen einer Hysteroskopie, aus dem Cavum uteri geborgen werden muss. Die Leistung bildet den instrumentellen Mehraufwand gegenueber der unkomplizierten Entfernung ab und wird unabhaengig davon berechnet, ob das Pessar anschliessend durch ein neues ersetzt wird. Erfolgt die Entfernung im Rahmen einer Hysteroskopie mit weiteren operativen Schritten, ist die Abgrenzung zur Ziffer 1111 zu beachten.

Gebühren und Steigerungssatz

52 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,03 €
Regelhöchstsatz2,3-fach6,97 €
Höchstsatz3,5-fach10,60 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1092

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1092?

Die GOÄ-Ziffer 1092 steht für „Entfernung eines Intrauterinpessars“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1092?

Die GOÄ-Ziffer 1092 ist mit 52 Punkten bewertet; das entspricht 3,03 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1092 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 6,97 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1092?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1092 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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