GOÄ-Ziffer 11: Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata

Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata

Die GOÄ-Ziffer 11 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata“ (Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen (I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen)). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 8,05 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 11 vergütet die Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata, also die manuelle rektale Tastuntersuchung. Sie kommt zur Anwendung bei der Abklärung proktologischer Beschwerden, bei der urologischen Vorsorge zur Beurteilung der Prostata sowie im Rahmen allgemeiner Untersuchungen, wenn ein entsprechender klinischer Anlass besteht, etwa bei Verdacht auf Prostatavergrösserung, Tumorvorsorge oder Beschwerden im Enddarmbereich. Die Leistung bildet gezielt diesen einen Untersuchungsschritt ab, unabhängig davon, ob er im Rahmen einer umfassenderen Untersuchung oder isoliert erfolgt. Da zu dieser Ziffer keine weitere amtliche Bestimmung mitgeteilt ist, richtet sich ihre Anwendung allein nach der Legende: Sie wird immer dann berechnet, wenn die rektale Tastuntersuchung von Mastdarm oder Prostata tatsächlich als eigenständiger Untersuchungsschritt durchgeführt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

60 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,50 €
Regelhöchstsatz2,3-fach8,05 €
Höchstsatz3,5-fach12,25 €

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 11

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 11?

Die GOÄ-Ziffer 11 steht für „Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata“ und gehört zu Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 11?

Die GOÄ-Ziffer 11 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 11 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 8,05 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 11?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 11 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.