GOÄ-Ziffer 25: Neugeborenen-Erstuntersuchung – gegebenenfalls einschließlich…

Neugeborenen-Erstuntersuchung – gegebenenfalls einschließlich Beratung der Bezugsperson(en) 26 Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Erhebung der Anamnese, Feststellung der Körpermaße, Untersuchung von Nervensystem, Sinnesorganen, Skelettsystem, Haut, Brust-, Bauchund Geschlechtsorganen) – gegebenenfalls einschließlich Beratung der Bezugsperson(en) – . 450 26,23 Die Leistung nach Nummer 26 ist ab dem vollendeten 2. Lebensjahr je Kalenderjahr höchstens einmal berechnungsfähig. 27 Untersuchung einer Frau zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust, des Genitales, des Rektums und der Haut – einschließlich Erhebung der Anamnese, Abstrichentnahme zur zytologischen Untersuchung, Untersuchung auf Blut im Stuhl und Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten, einschließlich Beratung – 320 18,65 Mit der Gebühr sind die Kosten für Untersuchungsmaterialien abgegolten. 28 Untersuchung eines Mannes zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums, der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut – einschließlich Erhebung der Anamnese, Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten sowie Untersuchung auf Blut im Stuhl, einschließlich Beratung – 280 16,32 Mit der Gebühr sind die Kosten für Untersuchungsmaterialien abgegolten.

Die GOÄ-Ziffer 25 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Neugeborenen-Erstuntersuchung – gegebenenfalls einschließlich Beratung der Bezugsperson(en) 26 Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Erhebung der Anamnese, Feststellung der Körpermaße, Untersuchung von Nervensystem, Sinnesorganen, Skelettsystem, Haut, Brust-, Bauchund Geschlechtsorganen) – gegebenenfalls einschließlich Beratung der Bezugsperson(en) – . 450 26,23 Die Leistung nach Nummer 26 ist ab dem vollendeten 2. Lebensjahr je Kalenderjahr höchstens einmal berechnungsfähig. 27 Untersuchung einer Frau zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust, des Genitales, des Rektums und der Haut – einschließlich Erhebung der Anamnese, Abstrichentnahme zur zytologischen Untersuchung, Untersuchung auf Blut im Stuhl und Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten, einschließlich Beratung – 320 18,65 Mit der Gebühr sind die Kosten für Untersuchungsmaterialien abgegolten. 28 Untersuchung eines Mannes zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums, der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut – einschließlich Erhebung der Anamnese, Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten sowie Untersuchung auf Blut im Stuhl, einschließlich Beratung – 280 16,32 Mit der Gebühr sind die Kosten für Untersuchungsmaterialien abgegolten.“ (Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen (III. Spezielle Beratungen und Untersuchungen)). Sie ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen und 26,82 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 25 vergütet die Neugeborenen-Erstuntersuchung, gegebenenfalls einschliesslich der Beratung der Bezugsperson(en). Sie kommt unmittelbar nach der Geburt zur Anwendung, wenn das Neugeborene erstmalig ärztlich untersucht wird, um seinen unmittelbaren Gesundheitszustand festzustellen, und schliesst bei Bedarf die begleitende Beratung von Eltern oder anderen Bezugspersonen mit ein. Die Leistung bildet damit einen eigenständigen, zeitlich klar umrissenen Untersuchungsanlass unmittelbar postpartal ab, unterschieden von späteren Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter. Nach der amtlichen Bestimmung sind neben Ziffer 25 die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 4, 5, 6, 7 und weiteren dort genannten Positionen nicht berechnungsfähig, da Beratungs- und allgemeine Untersuchungsanteile bereits Bestandteil der Erstuntersuchung des Neugeborenen sind.

Gebühren und Steigerungssatz

200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach11,66 €
Regelhöchstsatz2,3-fach26,82 €
Höchstsatz3,5-fach40,81 €

Abrechnungsbestimmungen

Ausschlussziffern

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 25

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 25?

Die GOÄ-Ziffer 25 steht für „Neugeborenen-Erstuntersuchung – gegebenenfalls einschließlich Beratung der Bezugsperson(en) 26 Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Erhebung der Anamnese, Feststellung der Körpermaße, Untersuchung von Nervensystem, Sinnesorganen, Skelettsystem, Haut, Brust-, Bauchund Geschlechtsorganen) – gegebenenfalls einschließlich Beratung der Bezugsperson(en) – . 450 26,23 Die Leistung nach Nummer 26 ist ab dem vollendeten 2. Lebensjahr je Kalenderjahr höchstens einmal berechnungsfähig. 27 Untersuchung einer Frau zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust, des Genitales, des Rektums und der Haut – einschließlich Erhebung der Anamnese, Abstrichentnahme zur zytologischen Untersuchung, Untersuchung auf Blut im Stuhl und Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten, einschließlich Beratung – 320 18,65 Mit der Gebühr sind die Kosten für Untersuchungsmaterialien abgegolten. 28 Untersuchung eines Mannes zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums, der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut – einschließlich Erhebung der Anamnese, Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten sowie Untersuchung auf Blut im Stuhl, einschließlich Beratung – 280 16,32 Mit der Gebühr sind die Kosten für Untersuchungsmaterialien abgegolten.“ und gehört zu Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 25?

Die GOÄ-Ziffer 25 ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 25 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 26,82 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 25?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.