GOÄ-Ziffer 1120: Operation eines alten unvollkommenen Dammrisses – auch…

Operation eines alten unvollkommenen Dammrisses – auch einschließlich Naht von Einrissen der Vulva und/oder Vagina

Die GOÄ-Ziffer 1120 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation eines alten unvollkommenen Dammrisses – auch einschließlich Naht von Einrissen der Vulva und/oder Vagina“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 647 Punkten bewertet; das entspricht 37,71 € beim einfachen und 86,73 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die operative Versorgung eines alten, das heisst bereits verheilten und nicht mehr frisch entstandenen, unvollkommenen Dammrisses, gegebenenfalls einschliesslich der Naht von zusaetzlichen Einrissen der Vulva und/oder der Vagina. Angewendet wird sie, wenn nach einer Geburt eine mangelhaft verheilte oder narbig fixierte Dammverletzung nachtraeglich operativ korrigiert werden muss, um Beschwerden wie Schmerzen, funktionelle Einschraenkungen oder aesthetische Folgen zu beheben, wobei der Damm nicht bis zum Analsphinkter durchtrennt ist. Die Abgrenzung zur Ziffer 1121 liegt im Ausmass der urspruenglichen Verletzung: 1120 betrifft den unvollkommenen, 1121 den vollkommenen, also bis zum Schliessmuskel reichenden alten Dammriss.

Gebühren und Steigerungssatz

647 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach37,71 €
Regelhöchstsatz2,3-fach86,73 €
Höchstsatz3,5-fach131,99 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1120

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1120?

Die GOÄ-Ziffer 1120 steht für „Operation eines alten unvollkommenen Dammrisses – auch einschließlich Naht von Einrissen der Vulva und/oder Vagina“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1120?

Die GOÄ-Ziffer 1120 ist mit 647 Punkten bewertet; das entspricht 37,71 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1120 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 86,73 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1120?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1120 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.