GOÄ-Ziffer 1123a: Plastische Operation zur Öffnung der Scheide bei anogenitaler…

Plastische Operation zur Öffnung der Scheide bei anogenitaler Fehlbildung im Kindesalter

Die GOÄ-Ziffer 1123a steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Plastische Operation zur Öffnung der Scheide bei anogenitaler Fehlbildung im Kindesalter“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 2270 Punkten bewertet; das entspricht 132,31 € beim einfachen und 304,31 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die plastische Operation zur Oeffnung der Scheide bei anogenitaler Fehlbildung im Kindesalter. Angewendet wird sie bei angeborenen Fehlbildungen im Anogenitalbereich, bei denen die Scheide nicht regelrecht angelegt oder durch Fehlbildung verschlossen ist, sodass im Kindesalter ein operativer Eingriff zur Herstellung einer durchgaengigen Vagina erforderlich wird. Der Eingriff traegt den besonderen anatomischen und operationstechnischen Anforderungen einer solchen Fehlbildung im kindlichen Organismus Rechnung und unterscheidet sich dadurch von der allgemeinen plastischen Operation bei teilweisem Scheidenverschluss nach Ziffer 1123, die nicht auf eine anogenitale Fehlbildung im Kindesalter beschraenkt ist, sondern erworbene wie angeborene Formen bei Patientinnen jeden Alters betreffen kann.

Gebühren und Steigerungssatz

2270 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach132,31 €
Regelhöchstsatz2,3-fach304,31 €
Höchstsatz3,5-fach463,09 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1123a

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1123a?

Die GOÄ-Ziffer 1123a steht für „Plastische Operation zur Öffnung der Scheide bei anogenitaler Fehlbildung im Kindesalter“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1123a?

Die GOÄ-Ziffer 1123a ist mit 2270 Punkten bewertet; das entspricht 132,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1123a beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 304,31 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1123a?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1123a keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.