GOÄ-Ziffer 1126: Hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik
Hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik
Die GOÄ-Ziffer 1126 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen und 172,94 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer erfasst die hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik, also die operative Straffung der hinteren Vaginalwand in Kombination mit einer Rekonstruktion des Beckenbodens. Angewendet wird sie bei einer Absenkung oder einem Vorfall der hinteren Scheidenwand, etwa einer Rektumsenkung, sowie bei einer begleitenden Insuffizienz der Beckenbodenmuskulatur, um sowohl die hintere Scheidenwand zu straffen als auch die Beckenbodenstrukturen operativ wiederherzustellen. Von der Ziffer 1125, die nur die vordere Scheidenwand betrifft, unterscheidet sich 1126 durch die hintere Lokalisation und den zusaetzlichen Beckenbodenanteil. Laut amtlicher Bestimmung zu Ziffer 1121 ist diese Leistung nicht neben der operativen Versorgung eines alten vollkommenen Dammrisses berechnungsfaehig, da sie dort bereits als Leistungsbestandteil enthalten ist.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 75,19 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 172,94 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 263,16 € |
Ausschlussziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1126
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1126?
Die GOÄ-Ziffer 1126 steht für „Hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1126?
Die GOÄ-Ziffer 1126 ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1126 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 172,94 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1126?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1126 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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