GOÄ-Ziffer 1159: Abtragung großer Geschwülste der äußeren Geschlechtsteile…

Abtragung großer Geschwülste der äußeren Geschlechtsteile – auch Vulvektomie

Die GOÄ-Ziffer 1159 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Abtragung großer Geschwülste der äußeren Geschlechtsteile – auch Vulvektomie“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 1660 Punkten bewertet; das entspricht 96,76 € beim einfachen und 222,55 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer vergütet die Abtragung großer Geschwülste der äußeren Geschlechtsteile, wobei die Legende die Vulvektomie ausdrücklich als davon umfasst nennt. Angewendet wird sie bei ausgedehnten gutartigen oder bösartigen Neubildungen im Bereich der Vulva, deren operative Entfernung über die einfache Abtragung kleinerer, umschriebener Befunde hinausgeht und die - bis hin zur vollständigen Entfernung der Vulva (Vulvektomie) - einen entsprechend größeren operativen Umfang erfordert. Von der allgemeineren Ziffer 1141, die kleinere Eingriffe im Vaginal- und Vulvabereich wie die Entfernung von Zysten erfasst, grenzt sie sich durch die Größe und den Umfang der abzutragenden Geschwulst ab. Von der Radikaloperation des Vulvakrebses nach Ziffer 1165 unterscheidet sie sich dadurch, dass dort zusätzlich das radikale onkologische Operationsverfahren mit erfasst ist.

Gebühren und Steigerungssatz

1660 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach96,76 €
Regelhöchstsatz2,3-fach222,55 €
Höchstsatz3,5-fach338,66 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1159

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1159?

Die GOÄ-Ziffer 1159 steht für „Abtragung großer Geschwülste der äußeren Geschlechtsteile – auch Vulvektomie“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1159?

Die GOÄ-Ziffer 1159 ist mit 1660 Punkten bewertet; das entspricht 96,76 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1159 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 222,55 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1159?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1159 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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