GOÄ-Ziffer 1162: Abdominale Myomenukleation

Abdominale Myomenukleation

Die GOÄ-Ziffer 1162 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Abdominale Myomenukleation“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die abdominale Myomenukleation, also die operative Herausschälung eines oder mehrerer gutartiger Muskelknoten (Myome) aus der Gebärmutterwand über einen Zugang durch die Bauchdecke, wobei die Gebärmutter selbst erhalten bleibt. Angewendet wird sie, wenn bei symptomatischen Myomen - etwa mit Blutungsstörungen, Druckbeschwerden oder Kinderwunsch der Patientin - eine organerhaltende operative Entfernung der Myomknoten angezeigt ist, statt die gesamte Gebärmutter zu entfernen. Von den Ziffern für die Totalexstirpation (1138/1139) oder die supravaginale Amputation (1161) unterscheidet sie sich grundlegend dadurch, dass hier nicht das Organ als Ganzes oder in Teilen entfernt, sondern lediglich der oder die Myomknoten aus dem erhaltenen Uterus ausgeschält werden, was insbesondere bei bestehendem Fertilitätswunsch der Patientin von Bedeutung ist.

Gebühren und Steigerungssatz

1850 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach107,83 €
Regelhöchstsatz2,3-fach248,01 €
Höchstsatz3,5-fach377,40 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1162

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1162?

Die GOÄ-Ziffer 1162 steht für „Abdominale Myomenukleation“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1162?

Die GOÄ-Ziffer 1162 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1162 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1162?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1162 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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