GOÄ-Ziffer 1200: Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern

Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern

Die GOÄ-Ziffer 1200 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 59 Punkten bewertet; das entspricht 3,44 € beim einfachen und 7,91 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern, also die Ermittlung der Fehlsichtigkeit durch Vorhalten unterschiedlich starker sphärischer Korrekturgläser, wobei die Rückmeldung des Patienten über die subjektiv beste Sehschärfe maßgeblich ist. Angewendet wird sie zur Bestimmung einer reinen sphärischen Fehlsichtigkeit wie Kurz- oder Weitsichtigkeit ohne wesentliche Hornhautverkrümmung, bei der die Korrektur allein über sphärische Gläser erfolgen kann. Von der benachbarten Ziffer 1201 unterscheidet sie sich dadurch, dass dort zusätzlich zylindrische Gläser eingesetzt werden, um eine gleichzeitig vorliegende Stabsichtigkeit (Astigmatismus) zu erfassen. Die subjektive Methode setzt eine aktive, verlässliche Rückmeldung des Patienten voraus und grenzt sich damit von der objektiven Refraktionsbestimmung nach Ziffer 1202 ab, die ohne aktive Mitwirkung des Patienten auskommt.

Gebühren und Steigerungssatz

59 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,44 €
Regelhöchstsatz2,3-fach7,91 €
Höchstsatz3,5-fach12,04 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1200

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1200?

Die GOÄ-Ziffer 1200 steht für „Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1200?

Die GOÄ-Ziffer 1200 ist mit 59 Punkten bewertet; das entspricht 3,44 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1200 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 7,91 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1200?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1200 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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