GOÄ-Ziffer 1262: Ophthalmodynamometrie – gegebenenfalls einschließlich…
Ophthalmodynamometrie – gegebenenfalls einschließlich Tonometrie –, erste Messung
Die GOÄ-Ziffer 1262 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ophthalmodynamometrie – gegebenenfalls einschließlich Tonometrie –, erste Messung“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 242 Punkten bewertet; das entspricht 14,11 € beim einfachen und 32,45 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1262 vergütet die Ophthalmodynamometrie, gegebenenfalls einschließlich Tonometrie, als erste Messung. Bei diesem Verfahren wird durch definierten Druck auf den Augapfel der Blutdruck in den retinalen Gefäßen, insbesondere der Zentralarterie, ermittelt, um Rückschlüsse auf den Blutfluss in der Arteria carotis interna zu ziehen. Die Untersuchung ist bei Verdacht auf Stenosen oder Verschlüsse der hirnversorgenden Halsschlagadern indiziert, da eine verminderte retinale Perfusion auf eine vorgeschaltete Gefäßeinengung hinweisen kann. Da die Messung eine vorbereitende Druckmessung (Tonometrie) einschließen kann, deckt die Ziffer diesen kombinierten Ablauf für die erste Messung ab. Für jede weitere, im selben Zusammenhang erforderliche Messung ist die gesondert ausgewiesene Ziffer 1263 einschlägig, die einen geringeren Aufwand als die Erstmessung abbildet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,11 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 32,45 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 49,38 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1262
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1262?
Die GOÄ-Ziffer 1262 steht für „Ophthalmodynamometrie – gegebenenfalls einschließlich Tonometrie –, erste Messung“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1262?
Die GOÄ-Ziffer 1262 ist mit 242 Punkten bewertet; das entspricht 14,11 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1262 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 32,45 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1262?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1262 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.